Gründung Kaiserreich 1871 Zusammenfassung
Nachdem die Revolution zur Gründung eines einheitlichen Deutschen Staates 1848/49 gescheitert war, kam der Prozess zu einem einheitlichen Reich erst durch den preußischen Ministerpräsidenten Otto von Bismarck wieder in Bewegung.
Nach Preußens Sieg über Österreich am 3. Juli 1866 musste Österreich aus dem Deutschen Bund austreten. Die mit Österreich verbündeten Staaten wurden von Preußen annektiert. Preußen gehörte nun der größte Teil der Norddeutschen Gebiete.
Bismarck gründete den Norddeutschen Bund, der im Gegensatz zum Deutschen Bund bereits ein einheitlicher Bundesstaat war und eine Verfassung, sowie ein eigenes Militär besaß.Am 19. Juli 1870 kam es zum Krieg zwischen Frankreich und Preußen.
Die süddeutschen Staaten hatten Preußen Kriegsunterstützung versprochen und standen dem Norddeutschen Bund so beim Krieg gegen Frankreich zur Seite Im Norddeutschen Bund, sowie in den süddeutschen Staaten kam es zu patriotischer Begeisterung.
Dies kam Bismarck zu Gute, der einen einheitlichen deutschen Staat anstrebte und noch während der Belagerung Paris‘ durch die deutschen Truppen, die Verhandlungen mit den süddeutschen Staaten aufnahm. Die süddeutschen Staaten traten daraufhin dem Norddeutschen Bund bei. Mit den sog. „Novemberverträgen“ waren die Verhandlungen abgeschlossen.
Die Verfassung des deutschen Reiches trat am 1. Januar 1871 in Kraft. Der preußische König, Wilhelm I, wurde am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal von Versailles zum ersten deutschen Kaiser ausgerufen. Daraufhin wurde von den deutschen Besatzerin in Paris die Schwarz-Weiß-Rote Fahne des deutschen Reiches gehisst.