Sozialstaat Deutschland Sozialstaatsgebot
Das Sozialstaatsprinzip ist eines der Grundziele der Bundesrepublik Deutschland. Es ist neben dem Rechtsstaats-, Bundesstaats-, und Demokratiestaatsprinzip in der Verfassung, d.h. im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgelegt.
So steht in Art. 20 I GG (Grundgesetz) : „ Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundestaat.“Wenn ein Staat ein Sozialstaat ist bedeutet dass, das er die Ziele hat Soziale Gerechtigkeit und Soziale Sicherheit für die Bürger zu schaffen.
Soziale Gerechtigkeit bedeutet, dass jeder Bürger, egal aus welcher Bevölkerungsschicht er kommt, die Möglichkeit hat am wirtschaftlichen, sowie kulturellen Leben in gleicher Weise teilzunehmen.
Der Staat sorgt also z.B. dafür, dass Menschen, die nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, sich trotzdem z.B. mit einem Studium weiterbilden können, indem er sie finanziell unterstützt.
In diesem Beispiel mit dem sog. Bafög. Er kann Menschen aber auch mit Gesetzen, davor schützen z.B. in der Wirtschaft, von einflussreicheren Personen ausgebeutet zu werden.
Dafür hat der Staat Gesetze über den Arbeitsschutz erlassen.Soziale Sicherheit bedeutet, dass der Staat jedem Menschen ein Leben, zumindest am Existenzminimum ermöglicht, indem er ihm finanzielle Unterstützung gewährt. Er hilft also Menschen, die in eine Notlage geraten sind und sich alleine nicht mehr finanzieren können. Zum Sozialstaat gehört es auch, dass diese finanzielle Unterstützung vom Rest der Bevölkerung, in Form von Steuern, an den Staat gezahlt wird.
Jeder Bürger muss also Geld an den Staat bezahlen, damit dieser seine Ziele der Sozialen Gerechtigkeit und der Sozialen Sicherheit realisieren kann. Umgekehrt kann sich aber auch jeder Bürger darauf verlassen, vom Staat finanzielle Unterstützung zu erhalten, wenn er mal in eine Notlage geraten sollte.
Alles in allem, ist der Sozialstaat also ein Geben und Nehmen zwischen Bürger und Staat und den Bürgern untereinander. Der Staat sorgt für den Schutz der Schwächeren und sichert die Existenz der Mittellosen, mit der finanziellen Hilfe der gesamten Bevölkerung. Dies wird in der Sozialpolitik geregelt.