Volkswohlfahrt und Krise in der Weimar Republik

Die Weimarer Republik trat ein schweres Erbe an: Es kam durch den vorhergegangenen ersten Weltkrieg zu einer weit verbreiteten Massenarmut sowie Arbeitslosigkeit, welche durch die schwere Wirtschaftskrise im Jahr 1929 noch verstärkt wird. Ebenso findet in Ihr ein Kampf der verschiedenen politischen Systeme statt.

Von der Reichsfürsorge zur Volkswohlfahrt

Während dieser Epoche entwickelte sich nun die im Kaiserreich begonnene spezifische bzw. ungerechte Reichsfürsorge zur allgemeinen, umfassenden Wohlfahrtspflege, was an den Folgenden Beispielen erkannbar wird.
Obwohl diese „junge Volkswohlfahrt“ nun erstmals die Soziale Frage lösen könnte, wird sie zwangsläufig auch direkt mit den finanziellen Problemen durch den ersten Weltkrieg sowie die Wirtschaftskrise konfrontiert, was ebenfalls  zu einer „sozialen Krise“ führt.

Die Jugendfürsorge:

Das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (1922)

Durch dieses Jugendhilfegesetz wurde der Schutz der Kinder-und Jugendlichen nun erstmals staatlich durch die dafür neu gegründeten Jugendämter durchgesetzt. Obwohl es sehr fortschrittlich war, war dessen Einhaltung aufgrund der finanziellen sowie politischen Krisen zu der Zeit nicht – wie ursprünglich bezweckt – verpflichtend, sondern „auf freiwilliger Basis“.

Durch dieses Gesetz war nun erstmals das „Recht auf Erziehung“ von Kindern staatlich verankert. Ebenfalls waren Eltern nun durch dieses berechtigt – aber auch verpflichtet – ihre Kinder zu erziehen.

Der Staat hatte nun erstmals die Möglichkeit, in die Erziehung einzugreifen und beispielsweise die Kinder in Pflegefamilien oder Heime zu schicken, wenn die Eltern bei der Erziehung versagten ( „Fürsorgeerziehung“).

Es wurden Jugendämter eingerichtet, welche sich neben dem Schutz der Pflegekinder auch dem Kinderschutz oder der Fürsorgeerziehung widmeten. Dieses kooperierte ebenfalls mit strafrechtlichen Behörden, wenn es dabei um Jugendliche ging.

Kinder konnten unter „Schutzaufsicht“ gestellt werden, wenn bei diesen eine Verwahrlosungsgefahr bestand. Erstmals war die Hilfe bzw. Kontrolle der Erziehung sowie der Kinderschutz nun eine zentrale staatliche Aufgabe, wobei auch private Hilfemöglichkeiten (beispielsweise Pflegefamilien) helfen konnten, wenn diese sinnvoll waren (Subsidiaritätsprinzip).

Die Armenfürsorge:

Reichsfürsorgepflichtverordnung und Arbeitslosenversicherung sowie Arbeitsvermittlung

Mit diesen Gesetzen sollte nun durch den Staat jedem Hilfsbedürftigen ein Minimaleinkommen zustehen und es wurde versucht, Arbeitslosen einen Job zu vermitteln.

Dies war nun eine zentrale staatliche Aufgabe, welche allerdings auch von freien Trägern und Dachverbänden teilweise wahrgenommen werden durfte.

Das „Wohlfahrtsamt“ wurde als zentrale staatliche Behörde gegründet, welches jedem Hilfsbedürftigem einen gewissen „Lebensunterhalt“ gewährleisten musste.

Die Familienfürsorge:

Durch den ersten Weltkrieg rückt ebenfalls die (dadurch oft sehr zersplitterte) Familie in den Mittelpunkt der staatlichen Fürsorge: So gab es zunächst mehrere Fürsorgerinnen aus den jeweiligen Bereichen ( Kinder,-Gesundheits-,Säuglingsfürsorge etc.), welche die Familien unterstützten.

Diese wurden anschließend allerdings zu einer Helferin gebündelt, welche sich um alle zentralen Belange der Familie kümmerte. Hierbei gab es allerdings einige wesentlichen Probleme,  die der kompletten Umsetzung einer effektiven Familienfürsorge in der Praxis im Wege standen:

  • Die Helfer vor Ort konnte selbst nicht über die konkreten Hilfemaßnahmen entscheiden
  • Sie musste nun als alleinige Ansprechperson alle Aufgabenfelder übernehmen, wodurch diese nicht selten überfordert waren. Weiter waren die Helfer nicht in allen Teilbereichen ausgebildet.

Die Gesundheitsfürsorge:

Seit 1923 gab es die ersten Gesetze gegen Krankheiten wie Tuberkolose oder Geschlechtskrankheiten, durch welche Untersuchungen und Prävention staatlich finanziert wurden. Weiter  gab es Beratung zu Verhütungsmitteln und Aufklärungsversuche bei Jugendlichen.

Andererseits wurden unter medizinischen Gesichtspunkten auch eugenische Tendenzen sichtbar: So mussten sich Ehepaare ab dem Jahr 1926 einer Eheberatung unterziehen und Begriffe wie „Volksgesundheit“ oder „Rassenhygiene“ wurden propangiert.

Es entstand das „Gesundheitsamt“ als zentrale staatliche Behörde.

Die Sozialpädagogik entsteht:

Erstmals wurde in dieser Epoche auch die Sozialpädagogik als Wissenschaft eingeführt.  Es entstehen die ersten Lehrstühle sowie Professionen in diesem Bereich.

Weiter kommt die Reformpädagogik als „Trend“ erstmals auf, in welcher nun aus der Sicht des Kindes gehandelt wird und die sich gegen Bestrafungen etc. der Kinder wehrt.

Heimerziehung und Jugendarbeit:

Obwohl nun durch das Jugendamt die Möglichkeit gegeben war, Kinder durch die „Fürsorgeerziehung“ in Heimen oder Pflegefamilien zu beschützen und es ebenfalls in der Sozialpädagogik zu Reformansätzen kam, sah die Realität in diesem Bereich anders aus:

Die verwahrlosten Jugendlichen, welche oft von der Straße aufgelesen und in Heime oder Pflegefamilien gebracht wurden, sahen sich dort einem sehr „altmodischem“ System gegenüber:

In Heimen wurden oft Prügelstrafen oder sogar Foltermethoden benutzt, um die Jugendlichen zu „erziehen“. Die  Mitarbeiter waren meist Geistliche oder sogar Ex-Soldaten. Nicht selten kam es zu Vergewaltigungen und Missbrauch von Kindern.

Diese Vorgehensweisen uferten soweit aus, dass in der Öffentlichkeit rege Debatten zum Thema zu finden waren, in welchen teilweise auch wieder eugenische Tendenzen ( Zwangssterilisation) zum Vorschein kamen. Es kam zu „Revolten“ in Jugendheimen und sogar Straßenbanden, bestehend aus geflüchteten Heimkindern, gründeten sich.

Fazit: Die versuchte Volkswohlfahrt als Spiegel der Gesellschaft

Die beschriebenen Sozialreformen waren der Versuch, die Sozialstaatlichkeit im großen Rahmen als Antwort auf die Soziale Frage einzuführen. So gab es umfassende Sozialreformen, durch die nun nicht mehr nur die arbeitende Bevölkerung (wie bei der Fürsorge im Kaiserreich), sondern alle Bürger von der erstmals staatlich organisierten Hilfe in den verschiedensten Bereichen profitieren sollten.

So wurden Jugendämter, Wohlfahrtsämter und Gesundheitsämter gegründet und viele entsprechende Gesetze erlassen- es wurde versucht, einen umfassenden Sozialstaat aufzubauen.

Gleichzeitig kam dieses neu etablierte System allerdings auch direkt an seine eigenen Grenzen: Durch die wirtschaftliche sowie politische Krise während der Weimarer Republik konnte kein umfassender Sozialstaat etabliert werden, die Grundlagen für einen solchen wurden allerdings geschaffen – es gab in der Geschichte vorher keinen energischeren Versuch, eine umfassende staatliche Wohlfahrt zu errichten.

Insbesondere zwei Faktoren führten dazu, dass es zwar zu den bisher umfangreichsten Versuchen kam, eine Volkswohlfahrtspflege aufzubauen, diese allerdings nicht komplett umgesetzt werden konnte und daher nur ein „Teilerfolg“ blieb:

  • Die wirtschaftliche Krise

Unter wirtschaftlichen Aspekten kam es dabei zu einem grundsätzlichen Dilemma, welches auch heutzutage noch aktuell ist:

Umso höher die Armut und insbesondere Arbeitslosigkeit ist, umso mehr werden die ver. sozialen Hilfeleistungen benötigt – umso geringer fallen diese allerdings dann aus, da die Mittel für solche dann aufgrund der wirtschaftlichen Lage ebenso knapp sind.

So ließ sich die Arbeitslosenversicherung und Armenfürsorge nicht wirklich durchsetzen, da durch die Massenarbeitslosigkeit Geld für die Hilfeleistungen fehlte, welches insbesondere durch das Einzahlen der arbeitenden Bevölkerung zustande kam.

Beispiele: 

So trat das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz aufgrund von Geldmangel erst Jahre später, im Jahr 1924 in Kraft.

Obwohl die neu geschaffenen Jugendheime nun eigentlich viel mehr Kinder durch die neue Gesetzgebung zu ihrem eigenen Schutz in die „Fürsorgeerziehung“ nehmen konnten,  wurde dies – weil die finanziellen Mittel knapp waren – weniger als zuvor getan.

  • Die politische Krise

Ebenfalls durch den Kampf zwischen den ver. politischen Lagern innerhalb der Weimar Republik war es nicht möglich, die Sozialstaatsreform komplett durchzusetzen.

Beispiele:

So wurde das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz per Dekret nicht verpflichtend, sondern freiweillig.

Obwohl sich erstmals die Sozialpädagogik als Wissenschaft etablierte und insbesondere auch reformpädagogische Ansichten sich etablierten, kam es in Heimen immer noch zu Prügelstrafen, Folter und körperlichem Missbrauch, da dort nach wie vor die „alten Eliten“ – wie auch in der gesamten Weimarer Republik – vorhanden waren.

Ebenfalls die aufkommenden eugenischen-Tendenzen wie Zwangssterilisation oder Rassenpflege sind Zeichen dafür, wie die vorherrschenden Gesellschaftsstrukturen der damaligen Zeit eine komplett umfassende Reform behinderten.

„Der Wille war da, die (gesellschaftlichen & wirtschaftlichen) Voraussetzungen nicht“

Somit waren die Reformen der bisher größte Versuch, eine umfassende Volkswohlfahrt bzw. Sozialstaatlichkeit einzuführen. Dieser brachte viele umfassende und moderne Neuerungen, die teilweise sogar heute noch verwendet werden. Ebenfalls wurde in vielen Bereichen die Grundlage für unseren heutigen Sozialstaat gelegt.

Aufgrund der wirtschaftlichen sowie politisch/gesellschaftlichen Krise zur Zeiten der Weimarer Republik konnte die umfassende Volkswohlfahrt jedoch nicht komplett umgesetzt werden und es blieb hier bei einem „bedeutenden Teilerfolg“ zur Lösung der sozialen Frage bzw.  Etablierung eines Wohlfahrtstaates.

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