Die Volkspflege im dritten Reich

Während der Machtergreifung durch das NS-Regime sowie der Gleichschaltung des Staates durch die Nationalsozialisten wurde ebenfalls die Armenfürsorge bzw. die Volkswohlfahrt nach der Ideologie der Nationalsozialisten in eine „Volkspflege“  umgewandelt.Die ursprüngliche Volkswohlfahrt der Weimarer Republik wurde dabei seitens der Nationalsozialisten stark kritisiert: Umso mehr man hier in die Soziale Arbeit bzw. Hilfemaßnahmen investierte, desto mehr „Notleidende“ gäbe es auch. Die Ursache für die Not waren also die Sozialprogramme selbst.

Die Volkspflege lässt sich hierbei in zwei verschiedene Phasen einteilen:

  1. Die autoritäre Wohlfahrtspflege von 1930 bis 1938
  2. Die völkische Wohlfahrtspflege von 1938 bis 1945

1. Die autoritäre Phase der Volkspflege:

In dieser Phase wurden landesweit die soziale Hilfe gleichgeschaltet und auf die neuen Ziele des NS-Regimes ausgerichtet. Diese wurde insbesondere auf die „Gesundheitspolitik“ bzw. „Rassengesundheit“ ausgerichtet.

Die vorher bestehende öffentliche Fürsorge wurde nahezu komplett abgeschafft, im Fokus der Nationalsozialisten standen Gesundheit und Erziehung der „Arier“.

Die Wohlfahrtsleistungen sollten hierbei ausschließlich nur noch „erbgesunden Ariern“ zugute kommen. Alle Personen, die nach der NS-Ideologie nicht dazu zählten wurden zum „Schutz der Volksgesundheit“ systematisch ausgegrenzt.

So gab es bereits im Jahr 1933 einen Gesetzesentwurf zur Verhütung von „erbkranken“ Kindern und es wurden Zwangssterilisationen bei „Asozialen“ durchgeführt.

Die Nationale Volkswohlfahrt

Diese wurde als Parteiorganisation mit staatlichen sowie privaten Trägern zur „Unterstützung“ der Familien gegründet. Alle anderen Wohlfahrtsverbände, wie beispielsweise die Arbeiterwohlfahrt oder die jüdische Wohlfahrt wurden verboten und aufgelöst.

Das Pflegepersonal wurde nun ebenfalls in Fächern wie „Rassenhygiene“ etc. unterrichtet und erwarb den Abschluss „Volkspfleger/inn“.

Es wurden über 10.000 neue Kindergärten gebaut, wobei keine neuen Erzieherinnen ausgebildet wurden und die Stellen mit Hilfskräften ( Müttern etc.) besetzt wurden.

Insgesamt bestand die Hauptaufgabe der nationalen Volkswohlfahrt darin, ein sehr ausgeprägtes und engmaschiges Überwachungs-und Kontrollsystem innerhalb von Deutschland zu etablieren, so gab es beispielsweise auch die NS-Säuglingspflege.

2. Die völkische Phase der Volkspflege:

Hier kam es zu einer weiteren Verschärfung der Maßnahmen. So wurden nun „Asoziale“ systematisch in Arbeitslager eingewiesen und „unberechtigte“ Sozialhilfeempfänger in Konzentrationslager gebracht.

Ebenfalls gab es einen Gesetzesentwurf, nachdem „nicht gemeinschaftsfähige“ Personen zur Zwangsarbeit verpflichtet werden konnten.

Durch die T4- und weiteren Euthanasieaktionen wurden zahlreiche Menschen, die psychisch krank waren oder unter Behinderungen litten, organisiert getötet.

Die Hitlerjugend sowie der Bund deutscher Mädchen wurden eingeführt, um die Jugendlichen klar nach den Werten und Vorstellungen des Nationalsozialismus zu erziehen.

Ebenfalls wurde das Jugendstrafrecht massiv geändert:  Nun war man schon ab 12 Jahren strafmündig und auch gegen Minderjährige konnten lebenslange Haftstrafen oder sogar Todesstrafen ausgesprochen werden.

Die Soziale Arbeit in der NS-Zeit

Auch die Soziale Arbeit war an der Eugenik nicht unbeteilligt: Sie stand ebenfalls im Dienst der „Rassenhygiene“ und Fürsorgerinnen wurden sogar als Gutachterinnen eingesetzt, um zu beurteilen, ob bestimmte Personen „gemeinschaftsfähig“ waren.

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