Ständegesellschaft und Absolutismus

Hier wird die Ständegesellschaft im Absolutismus ausführlich erklärt und es werden die Folgen und Ursachen dieser genannt. Die Ständegesellschaft war dabei im Absolutismus nahezu immer gleich, besonders im Mittelalter aber auch bei der Französischen Revolution spielte sie eine große Rolle.

Sie war zu dieser Zeit allerdings nahezu überall in Europa vertreten, bis sie durch Revolutionen beseitigt wurde.

Der Absolutismus:

Der Absolutismus war die während des 16. und 17. Jahrhunderts nahezu überall in Europa vorliegende Staatsform.

In dieser hatte der König allein die Macht ( Alleinherrscher)  im Staat und übte die drei Gewalten ( Exekutive, Legislative und Judikative) alleine aus. So konnte nur er Gesetze erlassen und war gleichzeitig Oberbefehlshaber der Armee und konnte die Besetzung des Regierungsapperats ( Beamte etc.) selbst auswählen.

Der König war im Absolutismus durch „Gottes Gnaden“ eingesetze, seine Herrschaft und sein Machtanspruch wurden also durch göttliches Wirken erklärt und ist auf seine Söhne vererbbar. Weiter war im Absolutismus die Ständegesellschaft fest integriert. Jede Monarchie war zu dieser Zeit nach dem Absolutismus aufgebaut, ein sehr bekanntes Beispiel dafür ist die Monarchie in Frankreich unter Ludwig XVI.

Die Ständegesellschaft:

Mit dem Absolutismus geht ebenfalls das System der Ständegesellschaft einher. Dabei gibt es insgesamt 3 verschiedene Stände:

  • 1. Stand: Der Klerus ( alle Geistlichen aus der Kirche)
  • 2. Stand: Der Adel
  • 3. Stand: Die restliche Bevölkerung also, alle Bauern, das Bürgertum sowie Händler

Dabei war es  wenn überhaupt für die „normale“ Bevölkerung sehr schwer in einen der ersten Beiden Stände zu wechseln. Sehr reiche Bürger konnten sich zwar einen Adelstitel gegen viel Geld kaufen, dies war aber so teuer, dass sich das nur sehr wenige leisten konnten. Ebenfalls musste man von der Kirche selbst als Geistlicher berufen werden, um in den 1.Stand zu kommen, was auch nur sehr selten und gegen Geld passierte.

Die ersten beiden Stände genossen dabei sehr viele Privilegien ( Vorzüge): Sie mussten keine Steuern zahlen, hatten eigene Gerichte und konnten sogar von der Bevölkerung Abgaben verlangen: An die geistlichen musste jeder aus dem 3. Stand den „Kirchenzehnt“ ( 10% vom Einkommen) und an die Adligen ( beispielsweise der Fürst dem das Land der Bauern gehörte) die Pachtgebühren, Grundsteuern und Feudalabgaben. Durch diese Abgaben lebten die meisten in großer Armut. So wurde die normale Bevölkerung durch die ersten beiden Stände massiv ausgebeutet und waren diesen hilflos ausgeliefert.

Die Verteilung auf die Stände:

Dabei stellten die ersten beiden Stände immer nur eine sehr kleine Gruppe der Bevölkerung dar. So waren beispielsweise in der französischen Monarchie ca. 0,5 % der Gesamtbevölkerung im 1. Stand, 1,5 % im 2.Stand und 98% im 3.Stand: 2% der Bevölkerung unterdrückten durch die Ständegesellschaft also 98% und beuteten diese sehr stark aus.

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