Sozialistengesetze Bismarck Inhalt und Ziele

Aufgrund der katastrophalen Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeiter im neu entstandenen Deutschen Reich und der daraus wachsenden Unzufriedenheit der Arbeiter, sah sich der deutsche Reichskanzler Bismarck gezwungen zu Handeln, um einer Revolution durch die Arbeiterbewegung  und somit einer Gefährdung der bestehenden gesellschaftlichen Ordnung vorzubeugen.

Die Arbeiter in den Fabriken hatten Arbeitszeiten von 12-14 Stunden, mussten auch an Sonntagen arbeiten und bekamen extrem niedrige Löhne, die kaum zum Leben reichten.

Mit den Sozialgesetzen wollte Bismarck erreichen, dass die Arbeiter sich enger mit dem Staat verbunden fühlten und sich nicht mehr gegen den Staat stellten.

Krankenversicherung

Am 15. Juni 1883 wurde ein Gesetz über die Krankenversicherung für Arbeiter erlassen. Arbeiter die länger als eine Woche beschäftigt waren und nicht mehr als 2000 Mark im Jahr verdienten mussten nun gesetzlich versichert werden.

Im Fall einer Krankheit wurden die Kosten für Arzt und Medikamente nun von der Versicherung bezahlt. Zudem wurden dem Arbeiter bis zu 13 Wochen 50 Prozent seines Gehaltes gezahlt, auch wenn er aufgrund der Krankheit nicht arbeiten konnte. Die Versicherung wurde zu zwei Drittel durch die Arbeiter und zu einem Drittel durch die Arbeitgeber finanziert.

Unfallversicherung

Am 6. Juli 1884 wurde die gesetzliche Unfallversicherung verabschiedet.  Die Unfallversicherung zahlte dem Betroffenen ab der 14. Woche, weiterhin einen Teil des Lohns. Zudem wurde durch sie die ärztliche Behandlung bezahlt. Bei Erwerbsunfähigkeit wurde dem Arbeiter eine Rente in Höhe von zwei Dritteln seines Lohnes gezahlt.

Finanziert wurde die Unfallversicherung ausschließlich durch die Arbeitgeber. Wenn der Arbeiter bei einem Unfall ums Leben kam, erhielten seine Hinterbliebenen einen Anteil seines Lohnes.

Alters- und Invalidenversicherung

Das Gesetz zur Alters- und Invalidenversicherung wurde am 24. 1889 verabschiedet. Wenn ein Arbeiter mindestens 30 Beitragszahlungen geleistet und das 70. Lebensjahr vollendet hatte, konnte er „in Rente gehen“. Als Invalid galt man, wenn man zu mehr als zwei Drittel erwerbsunfähig war.

In diesem Fall bekam der Arbeiter ein Drittel seines Lohnes als Rente. Finanziert wurde die Versicherung durch den Staat, den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber.

Menü