Hitler – Stalin Pakt Inhalt und Motive

Der Hitler-Stalin Pakt, auch deutsch-sowjetischer Nichtangriffspakt genannt, wurde am 23. August 1939 vom deutschen Außenminister Joachim von Ribbentrop und dem Kommissar für Äußeres Wjatscheslaw M. Molotow unter Anwesenheit von Josef Stalin und dem deutschen Botschafter Friedrich Werner Graf von der Schulenburg, unterzeichnet.

Der Vertrag verpflichtete beide Parteien nicht gegen die andere Partei Krieg zu führen und zudem im Falle eines Krieges gegen andere Staaten neutral zu bleiben.

Somit war Hitler im Fall eines Krieges gegen Polen oder die Westmächte garantiert, dass die Sowjetunion sich nicht mit den Westmächten verbündete.

Somit konnte Hitler ungestört in Polen einmarschieren. Obwohl der Nichtangriffspakt für eine Dauer von zehn Jahren geschlossen war, hatte Hitler trotzdem vor in die Sowjetunion einzumarschieren, was er auch am 22. Juni 1941 tat.

Der Vertrag erhielt ein geheimes Zusatzprotokoll, das erst nach dem Krieg bekannt wurde. In ihm wurden die Gebiete Polens unter Deutschland und der Sowjetunion aufgeteilt.

Auch andere Länder, wie z.B. Finnland und Bessarabien wurden aufgeteilt. Somit hatten die Vertragsparteien bei Unterzeichnung bereits einen Krieg gegen Polen beschlossen.

In dem Zusatzprotokoll verpflichteten sich beide Parteien zusätzlich zur strengen Geheimhaltung des Zusatzprotokolls.

Am 28. September 1939 wurde der „Grenz- und Freundschaftsvertrag“ zwischen Deutschland und der Sowjetunion unterschrieben. Dieser enthielt wieder geheime Zusätze über die Aufteilung Polens und war ein fester Bestandteil von Hitlers Außenpolitik.

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